Gabelstaplerführerschein

Gabelstaplerführerschein

Gabelstapler

Das Führen eines Gabelstaplers erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Fachkenntnisse. Der Gabelstaplerführerschein ist deshalb unerlässlich für den sicheren Betrieb. Für den Arbeitnehmer bedeutet diese Weiterbildung eine zusätzliche Qualifikation, für das Unternehmen weniger Betriebsunfälle und damit Ausfälle.

Ziel der der Weiterbildungsmaßnahme ist es, das Verantwortungsbewusstsein und die Fachkenntnisse der Arbeitnehmer zu steigern. Denn etwa 15.000 aller angezeigten Arbeitsunfälle werden durch den Einsatz von Gabelstaplern verursacht. Dabei sind jedes Jahr über 20 Todesopfer zu beklagen. Fast immer ist dabei menschliches Versagen und Überforderung die Ursache.

Warum benötigen Sie den Gabelstaplerschein?

Arbeitnehmer:
Als Arbeitnehmer erhöhen Sie Ihren Wert auf dem Arbeitsmarkt. Damit erlangen Sie einen weiteren Pluspunkt für Ihren Arbeitgeber. Diese Vorteile können  nicht nur Lagerarbeiter, sondern auch andere Facharbeiter (z.B. auch LKW Fahrer) nutzen.

Arbeitssuchende:
Durch die zusätzliche Qualifikation erleichtern Sie Ihrem potentiellen Arbeitgeber die Einstellungsentscheidung. Er kann Sie sofort als Gabelstaplerfahrer einsetzen, ohne dass er Sie erst zu einer Ausbildung schicken muss.

1. Sie zeigen schon vor einer Einstellung die nötige Eigenverantwortung und ein hohes Maß an Initiative, welche die Arbeitgeber häufig auch erwarten.
2. Auch als Facharbeiter aus einem anderen Beruf bringt der Besitz eines Gabelstaplerscheines Vorteile. So hat der Schlosser in einem Stahlbauunternehmen mit Gabelstaplerschein einen höheren Stellenwert als der Schlosser ohne Gabelstaplerschein. Denn der Schlosser mit Gabelstaplerschein darf sich seine Materialien selber holen, während der Schlosser ohne Gabelstaplerschein immer auf jemanden angewiesen ist, der einen Gabelstapler bedienen darf.

Arbeitgeber:
Als Arbeitgeber ist für Sie Arbeitssicherheit und sichere Betriebsabläufe sehr wichtig:
Die DGUV Vorschrift 68 (bisher BGV D27) schreibt vor:
Der Unternehmer darf mit dem selbständigen steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die:
1. mindestens 18 Jahre alt sind,
2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
3. ihre Befähigung nachgewiesen haben

 

Wann, wo und Dauer der Ausbildung

An jedem Samstag und auch an Feiertagen finden in unseren Räumen in 47166 Duisburg, Wackerdonkstr. 6 die Schulungen zum Erwerb eines Gabelstaplerführerscheines statt.

Beginn: 12:00 Uhr

Die Ausbildung dauert in der Regel ca. 8 Stunden am Tag (inkl. Prüfung).

Für unerfahrene Teilnehmer bieten wir eine Schulung bis zu 2 Tagen an.

Außerdem haben Sie bei uns die Möglichkeit an einer Intensiv-Schulung teilzunehmen.

Die Intensiv-Schulung dauert 3-5 Tage.


Ausbildungskosten

Ausbildungskosten für den eintägigen Kurs:

  • Bei 1 Person 240,00 €
  • Bei 2 Personen 220,00 € je Person
  • Bei 3 Personen 200,00 € je Person
  • Ab 5 Personen 170,00 € je Person

Ausbildungskosten für den zweitägigen Kurs:

  • Bei 1 Person 400,00 €
  • Bei 2 Personen 370,00 € je Person
  • Bei 3 Personen 350,00 € je Person
  • Ab 5 Personen 320,00 € je Person

Ausbildungskosten für die Intensiv-Schulung über 3-5 Tage:

Die Kosten für diesen Kurs teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit. 

 

Prüfung in anderen Sprachen:

Auf Wunsch bieten wir die Prüfung auch in den Sprachen Arabisch, Englisch, Russisch und Türkisch an.

Für unseren Mehraufwand berechnen wir eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,00 € je Teilnehmer und genutzter Fremdsprache.

 

Alle Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 Prozent.

WICHTIG!!

Bitte bringen Sie am Schulungstag Ihren gültigen Personalausweis und ein Passfoto mit!

Kostenübernahme durch das Arbeitsamt:

Für Arbeitslose (ALG I/ ALG II) können die Kosten vom Arbeitsamt übernommen werden! 

Es gibt diverse Möglichkeiten, wie die Kosten vom Arbeitsamt übernommen werden können.

Fragen Sie bitte bei Ihrem Arbeitsberater nach folgenden Unterlagen:

FB 1. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach  § 45, Absatz 1, Satz 1, Nummer 1 bis 5 des SGB III


Ausbildungsziel

Nach der erfolgreichen Teilnahme an der theoretischen sowie der praktischen Prüfung werden den Teilnehmern ihre Fahrerausweise für Flurförderzeuge ausgehändigt.

Fahrerausweis_Fluhrförderzeuge

Der Fahrerausweis für Flurförderzeuge hat folgende Gültigkeit:

  • Alle Staplertypen (nach Fachunterweisung/Zusatzausbildung auf dem jeweiligen Stapler)
  • Alle Antriebsarten (Gas, Diesel, Elektroantrieb)
  • Kein Limit der Tragfähigkeit
  • Keine zeitliche Befristung
 

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