Radladerführerschein

Radladerführerschein

Radlader

Warum benötigen Sie diese Qualifikation?

Bei dem Umgang mit Baumaschinen ist es wichtig, dass die Vorschriften und Hinweise der Hersteller (Betriebsanleitung) und der Berufsgenossenschaften eingehalten werden.

Die Ausbildung zum Radladerfahrer hilft somit Unfälle und empfindliche Strafen zu vermeiden. Die von uns angebotene Schulung erfolgt nach den Regeln der DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500).
Dem nach ist der Unternehmer oder sein Beauftragter verpflichtet, nur einen mit der Führung von Erdbaumaschinen vertrauten und mindestens 18 Jahre alten Fahrer einzusetzen. Der Fahrer muss mit seinen Pflichten vertraut und im Umgang unterwiesen sein.
Zum Führen und Bedienen von Erdbaumaschinen ist eine fachliche Ausbildung entsprechend der Forderung aus den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) durchzuführen.

Die Gefahren, die von einer Baumaschine ausgehen, sind laut Statistik: Quetschungen, Überrollen oder Anfahren von Personen. Diese Gefahren werden leider immer wieder unterschätzt und enden oft lebensgefährlich.
Für das Unternehmen bedeutet es Personalausfall, Arbeitsausfall, bürokratischer Aufwand und die damit verbundenen hohen Kosten.
Diese schwerwiegenden Folgen können nur durch praxisnahe Aus- und Weiterbildung des Bedienpersonals vermieden werden.

 

Wann, wo und Dauer der Ausbildung

Termine zur Ausbildung zum Radladerfahrer werden individuell vereinbart und sind auch kurzfristig möglich. Benennen Sie in der Anmeldung einfach Ihren Wunschtermin und wir melden uns zeitnah, um den Termin zu betätigen oder einen anderen Termin zu finden.

Die Ausbildung zum Radladerfahrer findet in unseren Räumen in 47166 Duisburg, Wackerdonkstr. 6 statt und dauert 2 - 8 Tage

Die Ausbildungsdauer ist von den Kenntnissen und Fähigkeiten sowie der Teilnehmeranzahl abhängig.

Der oben genannte Zeitraum beinhaltet den theoretischen und den praktischen Teil auf dem Radlader.


Ausbildungskosten

Die Kosten für die Ausbildung sind von verschiedenen Faktoren abhängig und können somit hier nicht fest benannt werden.

Für die Klärung der Kosten, die bei Ihnen anfallen, bitten wir Sie Kontakt mit uns aufzunehmen.
Das können Sie telefonisch unter 0203 46 91 799
oder Mobil unter 0163 60 76 401 auch per Whats App
oder per E-Mail an in-fo-@emo--au-sbi-ldu-ngs-zen-tru-m.d-e
oder über unser Kontaktformular

Kostenübernahme durch das Arbeitsamt:

Für Arbeitslose (ALG I/ ALG II) können die Kosten vom Arbeitsamt übernommen werden! 

Es gibt diverse Möglichkeiten, wie die Kosten vom Arbeitsamt übernommen werden können.

Fragen Sie bitte bei Ihrem Arbeitsberater nach folgenden Unterlagen:

FB 1. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach  § 45, Absatz 1, Satz 1, Nummer 1 bis 5 des SGB III

 

Zugangsvoraussetzungen für Schulungsteilnehmer:

  • körperliche und geistige Eignung
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • 1 Passbild

Über unsere Schulung:

Wesentliche Schulungsinhalte:

  • innerbetriebliche Verantwortung und Haftung des Baumaschinenführers
  • technischer Aufbau, physikalische Grundlagen, Hydraulik
  • Standsicherheit
  • Betriebssicherheitsprüfung (Abfahrtskontrolle)
  • Fahren im öffentlichen Verkehrsbereich
  • Schulungsunterlagen für die Teilnehmer zum Verbleib

Ausbildungsziel

Nach der erfolgreichen Teilnahme an der theoretischen sowie der praktischen Prüfung werden den Teilnehmern die Fahrerausweise ausgehändigt.

Für den Arbeitnehmer bedeutet diese Weiterbildung eine zusätzliche Qualifikation, für das Unternehmen weniger Betriebsunfälle und damit Ausfälle.

 

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