Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltung der Geschäftsbedingungen1.1Jegliche Leistungen der Firma E.M.O Ausbildungszentrum erfolgen ausschließlich unter Geltung der Nachstehenden Geschäftsbedingungen. 1.2Der Kunde ist mit seiner Unterschriftleistung (auch bei der Übermittlung eines Telefax oder per E-Mail) bzw. der telefonischen Zusage an seiner Anmeldung, den Vertrag gebunden.(siehe Punkt 7 Rücktrittsrecht 2.Fristen und Termine 2.1Vereinbarte Fristen bzw. Termine für die Leistung sind nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung, für das E.M.O Ausbildungszentrum bindend. 2.2Bei Verzögerung der Leistung aufgrund höherer Gewalt, ist eine Haftung durch das E.M.O Ausbildungszentrum ausgeschlossen. Hier verlängern sich jeweils die Zeiten für die Leistung um die Dauer der Behinderung. 3.Personal 3.1Das E.M.O Ausbildungszentrum übernimmt für den Ausfall bzw. das Nichterscheinen des aufgrund höherer Gewalt, keine Haftung. 3.2Liegt die in 3.1 genannte Situation nicht vor, so ist das E.M.O Ausbildungszentrum bemüht, dem Kunden umgehend eine gleichwertige Ersatzkraft zur Verfügung zu stellen. Oder einen anderen Termin zu vereinbaren. Sollte der Termin geändert werden müssen, so kann der Kunde einen Nachlass bis 10% auf die verzögerte Leistung erhalten. 4.Anfahrt, KM-Pauschale 4.1Beträgt die An- und Abreise insgesamt nicht mehr als 20 km, so werden keine Fahrtkosten berechnet. Ab dem 20sten Kilometer berechnen wir 0.29 EUR pro gefahrenen km. 5.Preise, Kostenübersicht, Fälligkeit, Zahlung, Zahlungsverzug 5.1Die Preise über Leistungen sind dem jeweils gültigen Angebot zu entnehmen, oder nachzufragen. 5.2Der Kunde kann auf Verlangen eine komplette Kostenübersicht erhalten. 5.3Der Privat-Kunde kann an der Ausbildung nur teilnehmen, wenn er zum Ausbildungstermin die Gebühren komplett überwiesen hat oder Bar bezahlt. 5.4Der Firmen-Kunde bekommen nach der Ausbildung oder sonstiger Leistung eine Rechnung zugesandt, die spätestens am 8. Tage nach Erhalt durch Überweisung bzw. per Scheck (V-Scheck/EC-Scheck), zu begleichen ist. Verspätete Zahlungen werden mit Mahngebühren und Zinsen zusätzlich belastet. Als Rechnungsabschluss gilt die Buchung der Bonität auf dem Konto des E.M.O Ausbildungszentrums. Der Kunde erkennt den Saldo an, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht. 5.5Alle genannten und aufgeführten Preise verstehen sich inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19%.
Preise für Kran und Erdbaumaschinen gelten nur für einen Tag. Jeder angefangener Tag ist kostenpflichtig. Der Preis beträgt pro weiteren Tag 200,00 Euro.
6.Rücktrittsrecht 6.1Der Kunde hat die Möglichkeit bis zu 14 Tage nach Anmeldung kostenfrei zurückzutreten, bzw. bis zum 3.Tage vor dem Schulungstermin.
Ansonsten gelten nachstehende Rücktrittsvereinbarungen, hiernach zahlt der Kunde bezogen auf den in der Auftragsbestätigung genannten Ausbildungstermin:
-- vom 29.bis 20. Tag - 10% des Gesamtbetrages --
-- vom 19.bis 10. Tag - 30% des Gesamtbetrages --
-- vom 09.bis 01. Tag - 50% des Gesamtbetrages --
Tritt der Kunde am Tage der Schulung zurück, so hat er die vollen Kosten (100%) zu tragen (maßgebend ist die in der Anmeldung genannte Personenzahl).
7.Ausbildungsnachweise / Fortbildungsnachweise und Unterlagen (EDV) 7.1Prüfungsbogen und Ausbildungsberichte werden durch das E.M.O Ausbildungszentrum archiviert und 10 Jahre aufbewahrt. 7.2Daten der Teilnehmer werden per EDV gespeichert. 7.3Das Datensicherheitsgesetz findet entsprechend Anwendung (Daten können nur mit dem Einverständnis des Betroffenen weitergegeben werden). 8.Gerichtsstand 8.1Als Gerichtsstand wird Duisburg vereinbart. 9.Salvatorische Klausel 9.1Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen haben auf den Bestand der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. 10.Aufträge (Fremdaufträge) 10.1Das E.M.O Ausbildungszentrum kann vom Kunden erteilte Aufträge an Geschäftspartner, (dritte) als Fremdaufträge weitererteilen. Die Abrechnung erfolgt über das E.M.O Ausbildungszentrum oder direkt vom Sub-Unternehmen. 10.2Schulungsaufträge werden teilweise an die freien Mitarbeiter des E.M.O Ausbildungszentrum weitererteilt. Diese handeln in eigener Verantwortung, sind aber verpflichtet nur die vom E.M.O Ausbildungszentrum zur Verfügung gestellten Schulungs- und Ausbildungsunterlagen zu verwenden bzw. sich genau an die Vorgaben des E.M.O Ausbildungszentrums zu halten.

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